Bericht aus Berlin - Thema: Stammzellgesetz

Bundespolitik

von Dr. Sascha Raabe Der Bundestag hat in dieser Woche über eine mögliche Neufassung des so genannten Stammzellgesetzes debattiert. Das Stammzellgesetz, das 2002 beschlossen worden ist, regelt, unter welchen Bedingungen in Deutschland an embryonalen Stammzellen geforscht werden darf.

Ethisch ist diese Frage höchst umstritten und so gibt es hier auch keine einheitlichen Parteilinien, wie es sonst bei politischen Entscheidungen oft der Fall ist. Einerseits setzt die Forschung die Tötung von Embryonen im frühen Zellstadium voraus, was in Deutschland durch das Embryonenschutzgesetz verboten ist. Andererseits verbindet sich mit der Forschung an embryonalen Stammzellen die Hoffnung, schlimme Krankheiten wie z.B. Diabetes oder Parkinson künftig besser behandeln zu können und damit vielen Menschen zu helfen. Die Gegner wie auch die Befürworter der Forschung haben jeweils gute Argumente für ihre Positionen. Welcher Seite man zuneigt ist letztlich eine Gewissensentscheidung und manchmal auch eine Glaubensfrage. Die Lösung, auf die man sich 2002 geeinigt hatte, war ein Kompromiss. An der Regelung, dass es in Deutschland verboten ist, embryonale Stammzellen zu Forschungszwecken zu erzeugen und dann zu töten, sollte nicht gerüttelt werden. Trotzdem wollte man deutsche Wissenschaftler nicht vollständig von der Forschung ausschließen. Und so einigte man sich seinerzeit mit großer Mehrheit darauf, unter engen Voraussetzungen die Einfuhr von Stammzellen aus dem Ausland zuzulassen. Diese mussten allerdings vor dem Stichtag 1. Januar 2002 gewonnen worden sein, weil auch im Ausland keine Anreize zur Erzeugung von embryonalen Zellen zu Forschungszwecken geschaffen werden sollten. Das Problem, dass sich uns jetzt stellt ist, dass nach Meinung führender Forscher diese vor dem Stichtag gewonnenen Zellen heute nicht mehr ausreichen – sowohl mengenmäßig als auch qualitativ. Auf dieses Problem müssen wir reagieren. Ein Vorschlag, der zur Diskussion steht, sieht die einmalige Verschiebung des Stichtages in die jüngste Vergangenheit vor. Es ist die Fortführung der Kompromisslinie von 2002. Als Hauptargument wird angeführt, dass damit der Forschung mehr und bessere embryonale Stammzelllinien zugänglich gemacht werden können, ohne die Vereinbarung von 2002 grundsätzlich in Frage zu stellen. Ein weiterer Vorschlag sieht die vollständige Aufhebung des Stichtages vor, was die Forschung in Deutschland komplett freigeben würde. Wieder ein anderer Vorschlag will die Forschung an embryonalen Stammzellen in Deutschland ganz verbieten und auch den Import von Zellen aus dem Ausland untersagen. Wie gesagt, all diese Vorschläge werden von Abgeordneten quer durch die Parteien unterstützt und jede Positionierung in dieser Frage ist zu respektieren. Ich persönlich halte den Vorschlag der einmaligen Stichtagsverschiebung für einen gangbaren Mittelweg.

 
 

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