Bericht aus Berlin - Thema: Nebeneinkünfte

Bundespolitik

von Dr. Sascha Raabe Die Entscheidung war im politischen Berlin mit Spannung erwartet worden: Mit dem nötigen Abstand von der Hauptstadt, im fernen Karlsruhe, hat das Bundesverfassungsgericht in dieser Woche entschieden, dass Bundestagsabgeordnete zukünftig etwaige Nebeneinkünfte offen legen müssen. 9 Abgeordnete hatten gegen die entsprechende Änderung des Abgeordnetengesetzes, die 2005 noch von der damaligen rot-grünen Mehrheit im Bundestag initiiert worden war, geklagt. Erfolglos, wie sich jetzt herausgestellt hat – die Richter haben im Sinne von mehr Transparenz entschieden. Der Spruch des höchsten deutschen Gerichts ist ein Gewinn für die Demokratie. Erstmals haben die Wählerinnen und Wähler jetzt die Gelegenheit, sich über die Aufgaben zu informieren, die ein Abgeordneter gegebenenfalls neben dem Mandat noch wahrnimmt und von wem er wofür bezahlt wird. Die neue Regelung, gegen die sich insbesondere die Unions- und FDP-Kollegen mit aller Macht gestemmt haben, war längst überfällig und ist durch die Klage viel zu lange aufgeschoben worden. Nun aber gibt das Karlsruher Urteil Rechtssicherheit und ich gehe davon aus, dass der Bundestagspräsident die Angaben unverzüglich veröffentlichen wird.

Man kann sich gut vorstellen, dass die Internet-Seite des Bundestages in den nächsten Tagen und Wochen gut frequentiert sein wird. Es wird – ich gebe zu: auch für mich – interessant sein zu sehen, wer über sein Mandat hinaus noch irgendwo in Lohn und Brot steht. Wer beim Abgeordneten Raabe anklickt und auf spektakuläre Enthüllungen hofft, der wird enttäuscht sein. Ich übe keine Nebentätigkeiten aus. Ich habe keine Vorstands- oder Aufsichtsratsposten und auch keine sonstige Tätigkeit, durch die ich mich in irgendeiner Form abhängig machen könnte. Ich widme mich mit ganzer Kraft meinem Mandat und versuche mit den mir zur Verfügung stehenden Mitteln, bei den zahlreichen Anliegen, die Bürgerinnen und Bürger an mich herantragen, zu helfen. Dafür bin ich schließlich gewählt und damit ist mein Arbeitstag, der oft von morgens 8:00 Uhr bis abends 22:00 Uhr geht und auch am Wochenende Termine abfordert, auch absolut ausgefüllt. Ich habe teilweise Verständnis für diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die beispielsweise als selbstständige Rechtsanwälte oder Unternehmer in den Bundestag gewählt wurden und ihre Kanzlei oder ihre Firma nicht aufgeben wollen. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, wie man die doppelte Belastung hinbekommt, ohne dass das Mandat darunter leidet – schließlich hat der Tag für jeden von uns nur 24 Stunden. Und niemand ist gezwungen, sich in den Bundestag wählen zu lassen. Gar kein Verständnis habe ich für die, die nicht einen vor dem Mandat ausgeübten Beruf weiter ausüben, sondern die nur durch das Mandat an irgendwelche Pöstchen kommen. Abgeordnete werden gut bezahlt, was richtig und notwendig ist. Keiner, der im Bundestag sitzt, ist gezwungen, nebenher Geld zu verdienen und so mancher wird sich nach der Entscheidung von Karlsruhe überlegen, ob seine zusätzlichen Einnahmen aus Nebentätigkeiten politisch klug und vertretbar sind.

 
 

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